1 Das Spezialverwaltungsgericht entscheidet darüber, ob eine materielle Enteignung vorliegt. Bejaht es die Frage, so setzt es die Höhe der Entschädigung fest. *
2 Für die Beurteilung ist der Zeitpunkt des Eingriffs oder des Inkrafttretens der Eigentumsbeschränkung massgebend. *